Zusammenlagerungstabelle

Zusammenlagerungstabelle Chemikalien nach TRGS 510

Zusammenlagerung in Abhängigkeit der Lagerklasse

Für die Planung eines Gefahrstofflagers ist es wichtig über die Lagerklassen
der zu lagernden Chemikalien informiert zu sein. Denn nicht jede Chemikalie
darf mit anderen Chemikalien gemeinsam gelagert werden.
Die unterschiedlichsten Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln schaffen
Vorgaben die von dem Betreiber einzuhalten sind.

Eine Übersicht der wichtigsten Punkte die Sie bei der Zusammenlagerung von
Gefahrstoffen einhalten müssen haben wir Ihnen aufgeführt.

Was bei der Zusammenlagerung von Chemikalien zu beachten ist

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen ist nur erlaubt nur wenn sich hieraus keine
Gefährdungspotentzierung ergibt.

– Wird für Gefahrstoffe (Chemikalien) aus der identische Lagerklasse (LGK) oder für Gefahrstoffe unterschiedlicher LGK keine Separatlagerung vorgeschrieben, die Zusammenlageurng der Chemikalien würde aber zu einer Gefährdungserhöhung führen wie in den folgenden Fällen:

– Chemikalien benötigen unterschiedliche Löschmittel
– Chemikalien bei unterschiedlichen Temperaturen gelagert werden
– Chemikalien miteinander unter Bildung entzündbarer oder giftiger Gase reagieren
– Chemikalien miteinander unter Entstehung eines Brandes reagieren

dann sind die Chemikalien nicht für die Zusammenlagerung geeignet und die Stoffe
müssen getrennt gelagert werden.

 

Was ist eine Getrenntlagerung von Chemikalien

– ausreichende Abstände
– Barrieren wie Wände oder nicht entzündbare Flüssigkeiten und Feststoffe
– in Sicherheitsschränken
– in Gefahrstoffcontainern
– Lagerung in getrennten Auffangräumen
– Lagerung in unterschiedlichen Lagerabschnitten mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit
von mindestens 90 Minuten (F90).

Zusammenlagerungstabelle in Abhängigkeit der Lagerklasse

Zusammenlagerungstabelle Chemikalien nach TRGS 510

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